Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Nebenjobs

Viele Studierende in Deutschland finanzieren einen Teil ihres Studiums über Nebenjobs. Wenn du neben dem Studium in Bayern arbeiten möchtest, gibt es einige gesetzliche Regelungen, die unbedingt zu beachten sind.

Wie viel darf ich arbeiten?

Für Studierende, die aus Ländern der EU oder der EWG kommen, gibt es keine Arbeitsbeschränkungen.

Studierende, die nicht zu dieser Gruppe gehören, dürfen im Kalenderjahr (im Zeitraum vom 1.Januar bis 31. Dezember eines Jahres) neben dem Studium 120 volle oder 240 halbe Tage arbeiten. Dabei dürfen sie allerdings keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen. Studierende, die mehr als 120 Tage arbeiten möchten, müssen einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen.

Pflichtpraktika, die in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind oder zur Erreichung des Ausbildungszieles nachweislich erforderlich sind, werden als Bestandteil des Studiums angesehen. Sie zählen nicht als Beschäftigung, die bei der vorgegebenen Höchststundenzahl anzurechnen ist.

Studierende, die in einem Vorbereitungskurs (Propädeutikum) oder Sprachkurs eingeschrieben sind, dürfen in manchen Fällen nur am Wochenende oder in den Ferien arbeiten. Die genaue Anzahl der erlaubten Arbeitstage ist in den aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen des Aufenthaltstitels vermerkt.

Weitere Informationen zum Thema Nebenjobs findest du auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit

Nebenjobs finden

Anzeigen für Studentenjobs findest du oft auf Pinnwänden oder Webseiten deiner Universität. Stellenangebote gibt es auch in lokalen Zeitungen (online und offline) oder über die Jobbörse der Agentur für Arbeit.