In Deutschland dient die Habilitation zum Erwerb der akademischen Lehrbefugnis an wissenschaftlichen Hochschulen. Zur Habilitation gehört eine wissenschaftliche Arbeit (Habilitationsschrift), ein wissenschaftliches Kolloquium (Vorstellung) und eine öffentliche Antrittsvorlesung. Manchmal ist auch eine kumulative Habilitation möglich, das heißt, die Veröffentlichungen einer Reihe thematisch verwandter Artikel in anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften.