Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Glossar

Exmatrikulation

Exmatrikulation bedeutet das Verlassen der Hochschule. Im Normalfall geschieht das automatisch zum Ende des Semesters, in dem man seine Abschlussprüfung bestanden hat. Es ist aber auch möglich, sich schon früher exmatrikulieren zu lassen. Man erhält dann eine Exmatrikulationsbescheinigung, die für die erneute Immatrikulation an einer Hochschule benötigt wird. Die Hochschule kann dich auch exmatrikulieren, wenn du die Fristen zur Rückmeldung versäumst!

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