Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Glossar

Beglaubigung

Eine amtliche Beglaubigung ist eine Bestätigung, dass ein Dokument echt ist (z.B. die Fotokopie eines Zeugnisses). Dokumente können zum Beispiel von deutschen Behörden, Konsulaten oder Botschaften beglaubigt werden.

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