Glossar:

Zeugnisanerkennungsstelle

Die Zeugnisanerkennungsstelle übernimmt die Bewertung von ausländischen Zeugnissen, soweit die Hochschule nicht selbst zuständig ist und nicht selbst entscheiden kann. Sie stellt auch die Qualifikation von Studienbewerbern mit ausländischen Zeugnissen für die Zulassung zur Feststellungsprüfung (zum Studienkolleg) fest. Außerdem erteilt sie Auskünfte und berät bei Fragen der Zeugnisanerkennung. Mehr Informationen zur Zeugnisanerkennungsstelle

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