Bewerbung für das Studium

So bewirbst du dich richtig

Je nachdem für welchen Studiengang du dich interessierst, gibt es verschiedene Bewerbungswege.

Aufgrund der Corona-Pandemie kann es im kommenden Semester zu Abweichungen der Bewerbungsfristen kommen. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der jeweiligen Hochschule und auf Hochschulstart.de (für Medizin, Pharmazie, Tier- oder Zahnmedizin).

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung

Für einen Großteil der Studiengänge gibt es keine Zulassungsbeschränkungen. Das heißt, dass du dich direkt schriftlich bei deiner Wunschhochschule bewerben kannst – beim Akademischen Auslandsamt oder der Zulassungsstelle. An einigen Hochschulen ist auch eine Online-Bewerbung über uni-assist möglich.

Für einige Studiengänge können an den Hochschulen unterschiedliche Bewerbungsfristen gelten. Am besten informierst du dich daher frühzeitig beim Akademischen Auslandsamt oder auf der Hochschulwebseite zu den Fristen für deinen Wunschstudiengang.

Internationale Studierende, die die deutsche Hochschulreife besitzen, müssen sich in der Regel für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung nicht schriftlich bewerben. Sie können sich dann einfach während der Immatrikulationsfrist an ihrer Wunschhochschule einschreiben. Am besten du prüfst zuvor die jeweiligen Anforderungen der Hochschule.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (Numerus Clausus, NC)

Zentrales Vergabeverfahren

Für die Fächer Medizin, Pharmazie, Tier- oder Zahnmedizin gelten in Deutschland zentrale Zulassungsbeschränkungen.

Deutsche Bewerber müssen sich für diese Studiengänge bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Das gilt auch für:

  • Andere EU-Bürger und Staatsangehörige aus Island, Norwegen oder Liechtenstein
  • Bildungsinländer (das sind Ausländer und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben)
  • Bewerber, die selbst nicht Staatsangehörige eines EU-Staates bzw. Norwegens, Islands oder Liechtensteins sind, deren Familienangehörige aber zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind.

Weitere Informationen zur Bewerbung gibt es auf Hochschulstart.de

Alle anderen internationalen Studierenden müssen sich direkt bei den Hochschulen bewerben, die diese Studiengänge anbieten. Weitere Informationen zur Bewerbung erhältst du beim zuständigen Akademischen Auslandsamt.

Bewerbungsfristen für das zentrale Vergabeverfahren:

Für Studiengänge, die zum Sommersemester beginnen, musst du dich bis zum 15. Januar des gleichen Jahres bewerben.

Bei Studiengängen, die zum Wintersemester beginnen, hängt die Bewerbungsfrist vom Datum der Hochschulzugangsberechtigung (Abschlusszeugnis) ab:

  • Für alle Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des gleichen Jahres erworben haben, endet die Antragsfrist für die Bewerbung zum Wintersemester am 31. Mai.
  • Wenn du deine Hochschulzugangsberechtigung nach dem 16. Januar des gleichen Jahres erworben hast, kannst du dich bis zum 15. Juli bewerben.

Örtliches Vergabeverfahren

Für einige Fächer wie Betriebswirtschaft, Biologie oder Psychologie gibt es örtliche Vergabeverfahren. In diesem Fall muss der Zulassungsantrag meist direkt bei der Hochschule gestellt werden. Manche Hochschulen beauftragen auch die Stiftung für Hochschulzulassung mit der Bearbeitung.  Bitte informiere dich rechtzeitig bei deiner Wunschhochschule, an welche Adresse deine Bewerbung zu richten ist.

Bewerbungsfristen für das örtliche Vergabeverfahren

Die Antragsfristen enden einheitlich am 15. Juli für das Wintersemester und am 15. Januar für das Sommersemester.

Für bestimmte Studiengänge können auch andere Bewerbungsfristen gelten. Auf den Hochschulwebseiten findest du genauere Informationen. Kläre rechtzeitig alle Fragen und welche Unterlagen Du versenden musst -  am besten mindestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist.  Das Akademische Auslandsamt an Deiner Wunschhochschule hilft Dir gerne bei allem weiter.

Masterstudiengänge und Doktoranden

Bewerberinnen und Bewerber für einen Masterstudiengang brauchen in der Regel einen Bachelor-Abschluss. Je nachdem, für welchen Studiengang und an welcher Hochschule sie sich bewerben möchten, gelten andere Voraussetzungen und Bewerbungsvorschriften. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite oder beim Akademischen Auslandsamt der Wunschhochschule.

Eine Promotion, also das Verfahren, durch das man einen Doktortitel erwirbt, setzt in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium voraus. Zusätzlich benötigt man eine schriftliche Promotionsgenehmigung der Fakultät sowie eine Betreuungszusage eines Professors oder einer Professorin. Auch muss bei der Bewerbung ein Zeugnis vorgelegt werden. Ausländische Studienabschlüsse werden im Rahmen der Zulassung zur Promotion angerechnet, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den nachzuweisenden Kompetenzen bestehen.

Eignungsprüfungen

Studiengänge in den Bereichen Kunst und Sport setzen in der Regel eine erfolgreiche Eignungsprüfung voraus. Vor deiner Bewerbung solltest du dich auf der Webseite deiner Wunschhochschule, beim zuständigen Akademischen Auslandsamt oder der Studienberatung informieren.

Immatrikulation

Sobald die schriftliche Zusage für einen Studienplatz vorliegt, kannst du dich an deiner neuen Hochschule einschreiben (immatrikulieren). Auf der Webseite deiner Hochschule findest du Informationen zu den Öffnungszeiten des Immatrikulationsbüros und Einschreibefristen sowie eine Liste der Unterlagen, die du zum Immatrikulationstermin mitbringen musst. An der Technischen Universität München (TUM), musst du eventuell Studiengebühren zahlen, wenn Du aus einem Drittland kommst. An allen anderen Hochschulen zahlst du In der Regel einen geringen Studentenwerksbeitrag (ca. 50,- bis 75,- Euro) und je nachdem wo du studierst ein Semesterticket für den Nahverkehr (ca. 30 - 90,- Euro) pro Semester, bevor du dich einschreiben kannst. Die Zahlung kannst du mit einer Quittung oder einem Kontoauszug nachweisen.